AGB
1. Allgemein
1.1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen der Digital1 GmbH und ihren Kunden ("Auftraggeber"), sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen wird. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird (auch ohne ausdrücklichen Widerspruch) ausgeschlossen.
1.2 Haftungsbeschränkung
Digital1 GmbH haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Digital1 GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverluste und -beschädigungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden.
1.3 Zahlungskonditionen
Rechnungen sind vom Auftraggeber jeweils innert 30 Tagen zu bezahlen, vorbehaltlich anderer Abmachungen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug, und Digital1 GmbH kann eine Umtriebsentschädigung sowie einen Verzugszins geltend machen.
1.4 Formvorschriften
Vereinbarungen sind nur in schriftlicher Form gültig. Mündliche Angaben sind unverbindlich.
1.5 Ermächtigung der Digital1 GmbH
Digital1 GmbH ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers mit Dritten Verträge abzuschliessen, soweit dies für die Auftragserfüllung erforderlich ist.
1.6 Datenschutz
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.
1.7 Höhere Gewalt
Digital1 GmbH ist von der Leistungspflicht in Fällen von höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkung auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmässige Arbeitskampfmassnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Massnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei von Digital1 GmbH oder ihren Hilfspersonen autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten.
1.8 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es ist Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen ist Basel.
2 Auftragsleistungen
2.1 Allgemeiner Inhalt des Auftrages
Gegenstand des Auftrages sind die im Einzelfall vereinbarten und von Digital1 GmbH auszuführenden Tätigkeiten. Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindliche Zusicherungen vereinbart sind. Entwürfe, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich.
2.2 Geistiges Eigentum an Arbeitsergebnissen der Digital1 GmbH
Die gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte an sämtlichen von Digital1 GmbH erstellten Arbeitsergebnissen gehören Digital1 GmbH. Der Auftraggeber erwirbt mit der Begleichung des Honorars die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an diesen Arbeiten. Die dem Auftragnehmer eingeräumten Nutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Digital1 GmbH an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen oder unterlizenziert werden. Ausgenommen sind Übertragungen im Zusammenhang mit der Veräusserung eines Unternehmens oder Betriebsteils des Auftraggebers. Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Urhebers verändert werden.
2.3 Schutzrechte Dritter an Beistellungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche Digital1 GmbH für die Durchführung dieses Auftrages überlassenen Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Computerprogramme, Zeichnungen, Datenbankinhalte sowie die verwendete Domain, frei von Schutzrechten Dritter sind oder dass er berechtigt ist, diese Inhalte für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Digital1 GmbH von allen Ansprüchen Dritter, die gegen Digital1 GmbH im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages im Zusammenhang mit der Verletzung von Rechten Dritter erhoben werden, freizustellen. Er verpflichtet sich weiter, Digital1 GmbH entstehende Schäden aus der Verletzung von Rechten Dritter zu ersetzen.
2.4 Pflichten der Digital1 GmbH
Digital1 GmbH ist verpflichtet, die Leistungen gemäss den Angaben in der Offerte zu erbringen. Sofern keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung besteht, schuldet Digital1 GmbH sorgfältige und sachkundige Ausführung der vereinbarten Leistungen, nicht aber ein bestimmtes Arbeitsergebnis. Digital1 GmbH ist berechtigt, für die Auftragserfüllung Dritte beizuziehen. Die Ausführung von Änderungen oder Erweiterungen, welche nicht in der Offerte aufgeführt sind, sind von Digital1 GmbH nur geschuldet, wenn Digital1 GmbH diese Leistungen schriftlich bestätigt oder mit deren Ausführung begonnen hat.
2.5 Pflichten des Auftraggebers
2.5.1 Informationen
Der Auftraggeber bestätigt, dass Digital1 GmbH vor Vertragsabschluss sämtliche erforderlichen Informationen erhalten hat, die für die Auftragserfüllung eine Rolle spielen können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in der Offerte oder Auftragsbestätigung genannten Dokumente, Unterlagen, Inhalte und Materialien vereinbarungsgemäss und rechtzeitig zu liefern.
2.5.2 Änderungen und Erweiterungen
Änderungen oder Erweiterungen, welche nicht in der Offerte aufgeführt gelten als zusätzliche Arbeiten, welche separat zu vergüten sind.
2.5.3 Abnahme
Wird das Arbeitsergebnis veröffentlicht, das heisst auf der finalen Domain freigeschaltet, und zeigt der Auftraggeber nicht innert 5 Arbeitstagen allfällige Fehler an, gilt das Arbeitsergebnis als genehmigt.
2.6 Preise
Wird nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis verabredet, so hat der Auftraggeber den effektiven Aufwand nach den jeweils aktuellen Stundenansätzen von Digital1 GmbH zu vergüten. Die jeweils aktuellen Stundenansätze können auf Aktuelle Stundensätze der Digital1 GmbH eingesehen werden und werden dem Auftraggeber auf Verlangen zugestellt. Übersteigt der effektive Aufwand die Honorarschätzung gemäss Offerte um höchstens 20 Prozent, so hat der Auftraggeber den effektiven Aufwand zu vergüten. Ist der Mehraufwand vom Auftraggeber zu verantworten, so ist er auf jeden Fall voll zu vergüten.
2.7 Eingeschränkte Gewährleistung
Digital1 GmbH gewährleistet, dass die vereinbarten Leistungen sorgfältig und sachkundig ausgeführt werden. Es gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Tag der Ablieferung beginnt. Dienen die Leistungen dem persönlichen oder familiären Gebrauch des Auftraggebers, beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate. Während der Gewährleistungspflicht auftretende Mängel hat der Auftraggeber Digital1 GmbHunverzüglich schriftlich anzuzeigen. Digital1 GmbH ist in diesem Fall unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsrechte des Auftraggebers verpflichtet, die geschuldeten Leistungen auf eigene Kosten erneut auszuführen. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, welche durch Änderungen der Hardware- oder Softwarekomponenten entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung von Digital1 GmbH Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen, insbesondere Design und Programmierung, selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.
2.8 Frühzeitiger Abbruch vom Auftraggeber
Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag frühzeitig zu beenden, sofern schriftlich mit der Digital1 GmbH vereinbart.
Im Falle eines frühzeitigen Abbruchs des Auftrags durch den Auftraggeber wird die bereits geleistete Vorauszahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrags von der Digital1 GmbH einbehalten.
Die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs geleistete Arbeit und erbrachten Leistungen verbleiben im Eigentum der Digital1 GmbH, und der Auftraggeber erwirbt keinerlei Rechte oder Nutzungsansprüche an den erbrachten Arbeiten und Leistungen.
Das noch nicht fertig gestellte Produkt bleibt Eigentum der Digital1 GmbH. Der Auftraggeber hat jedoch nach Rücksprache mit der Digital1 GmbH die Möglichkeit, das unfertige Produkt abzukaufen, falls er daran Interesse hat.
Für den Fall, dass der Auftraggeber das unfertige Produkt abzukaufen wünscht, werden die Parteien eine gesonderte Vereinbarung über den Kaufpreis und die Nutzungsbedingungen treffen.
Im Falle eines frühzeitigen Abbruchs durch den Auftraggeber verpflichten sich beide Parteien, alle bis zum Zeitpunkt des Abbruchs ausgetauschten Informationen und Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder zu nutzen, außer es besteht eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien.
Die Digital1 GmbH haftet nicht für Verluste, Schäden oder Kosten, die dem Auftraggeber durch den frühzeitigen Abbruch des Auftrags entstehen.
Im Falle eines frühzeitigen Abbruches des Projektes auf Wunsch des Auftraggebers, so ist der effektive Stundenaufwand zu entschädigen ohne Erhalt eines fertigen oder unfertigten Produktes
Diese Regelung tritt in Kraft ab dem Datum der Unterzeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber oder durch die Erstanzahlung und bleibt wirksam, bis sie durch eine neue Vereinbarung ersetzt wird.